BeitragsordnungText

 § 1 Jahresbeitrag 

  1. Die Mitglieder des Vereins „Bistumsliga Berlin e.V." sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu leisten.
  2. Der Jahresbeitrag beträgt EUR 10,00. 
  3. Der ermäßigte Beitrag i.H.v. EUR 5,00 gilt für Mitglieder bis einschließlich 18 Jahre. 
  4. Mannschaften, welche aktiv am Spielbetrieb der Bistumsliga-Meisterschaft des Bistumsliga Berlin e.V. teilnehmen, haben für die Beitragszahlung Ihrer 3 Pflichtmitglieder – gemäß Punkt 1.9.1 des  Regelwerks – das SEPA-Lastschriftverfahren mittels SEPA-Lastschriftmandat durch den jeweiligen Mannschaftsansprechpartner zu vereinbaren. 

§ 2 Beitragszahlung 

  1. Der Jahresbeitrag muss auf das Konto des Vereins überwiesen werden. 
  2. Der Jahresbeitrag muss vier Wochen nach dem Eintritt in den Verein bzw. bis zum 31.01. eines jeden Jahres gezahlt werden. 
  3. Das Beitragsjahr ist das Geschäftsjahr. 

§ 3 Beitragsbefreiung 

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Jahresbeitrags befreit. 

§ 4 Inkrafttreten 

Die Beitragsordnung ist in der vorliegenden Form am 25.04.1998 von der Mitgliederversammlung beschlossen worden und in der vorliegenden Form am 30.03.2015 bestätigt worden.

Berlin, am 30.03.2015